Aus der Sicht der Elektrotechniker ist wohl das Wort „Bestandschutz“ zu einem der „Unworte“ der letzten 20 Jahre geworden. Der Begriff selbst kommt zwar im Elektrotechnikgesetz ETG 1992 BGBl.27/2017 nicht vor, jedoch ist im §4 Ziffer 1 ETG 1992 eindeutig beschrieben, das auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den in Geltung gestandenen Sicherheitsvorschriften errichtet bzw. hergestellt wurden, …