Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
-> Beitrag unter Verwendung der Broschüre „Elektroinstallation im AAL-Umfeld“ der Initiative ELEKTRO+
Die Barrierefreiheit ist in der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ geregelt. Wohnungen müssen anpassbar ausgeführt werden. Das heißt, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit (zum Beispiel Raumeinteilung und Ausstattung der Sanitärräume, Breite der Gänge, Anfahrbereiche, Errichtung eines Treppenschrägaufzugs mit Rollstuhlplattform in mehrgeschossigen Wohnungen, Zugang zu Freibereichen) bei Bedarf durch bauliche Änderungen leicht erfüllt werden können. Tragende Bauteile sowie Absturzsicherungen bei Freibereichen sind so auszuführen, dass diese bei einer Anpassung nicht verändert werden müssen. Eine Änderung der Elektro- und Sanitärinstallationen darf nur in einem geringfügigen Ausmaß erforderlich sein.
Aber: selbst wenn Wohnungen im Neubau „anpassbar“ errichtet werden, ist der Umbau zu einer barrierefreien Wohnung im Bedarfsfall aufwändig. Der Altbestand der Wohnungen ist jedoch in vielen Fällen gar nicht oder nur mit hohem Aufwand barrierefrei gestaltbar.
Active Assisted Living (AAL, früher auch „Ambient Assisted Living“) geht über den Begriff Barrierefreiheit hinaus und umfasst Methoden, Konzepte, (elektronische) Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen, welche das alltägliche Leben älterer und auch behinderter Menschen situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen. Im deutschen Sprachgebrauch lässt sich der Begriff am besten mit „Alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben“ übersetzen.
Dies sind vor allem Menschen
- mit Seh- oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen (Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit)
Das Ziel ist es, ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause wohnen zu lassen. Das gelingt aber nur, wenn das eigene Umfeld zu Hause entsprechend gestaltet und strukturiert ist. Die Elektroinstallation versorgt viele notwendige Assistenzsysteme und muss für einen störungsfreien Betrieb ausgelegt sein und sich an definierten Vorgaben orientieren.
Was bedeutet konkret Barrierefreiheit für die E-Installation?
Bei der Neuinstallation sollten folgende Hinweise beachtet werden:
die großzügige Dimensionierung der Installationsrohre, damit spätere Änderung der Elektroinstallation als auch die Ergänzung um eine Gebäudesystemtechnik möglich sind
- die Verlegung von Leitungen und Rohren zu Fenstern und Türen und Heizkörpern, damit später Leitungen für einen elektrischen Antrieb nachgerüstet werden können
- die Platzierung von Anschlussdosen in der Nähe von Küchenmöbeln, Schreibtischen, die später eine elektrisch betriebene Höhenverstellung ermöglichen
- die Vorbereitung zum Einbau einer Gebäudeautomation für eine Erweiterung hinsichtlich AAL-gerechte Umgebung
- die Nutzung der maximalen Breite von Installationszonen, die eine möglichst barrierefreie Bedienung von Komponenten der Elektroinstallation erlaubt:
– Bei der Installation von Unterputzdosen für Steckdosen sollte die Breite der waagerechten Installationszonen nach DIN 18015-3 ausgenutzt werden
– Die Installation von Schalterdosen mit größeren Montagetiefen erlaubt später das einfache Umrüsten von Schaltern gegen automatisch schaltende Präsenz- oder Bewegungsmelder
- die Aufteilung der Elektroinstallation auf getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen sowie den Räumen zugeordnete separate Stromkreise und getrennte Schutzeinrichtungen für Steckdosen einerseits und Beleuchtung sowie Notrufsysteme andererseits
- Stromkreisverteiler mit einer genügenden Anzahl von Reserveplätzen, die eine Nachrüstung von Einbaugeräten für Überstromschutz, Überspannungsschutz, Personenschutz, Brandschutz und die Gebäudesystemtechnik ermöglichen (ca. 3-5 Reihen, um auf der sicheren Seite zu sein)
Konsequenzen für die wichtigsten Bedienelemente wie Schalter und Steckdosen:
Schalter und Steckdosen müssen deutlich erkennbar und auch in sitzender Position bedienbar sein. Ihre Achsmasse für die Anbringung neben Türen sollen im Bereich zwischen 85 cm und 105 cm über OFF (=Oberkante Fertigfußboden) liegen. In anderen Installationsbereichen sollten die Breiten der Installationszonen nach DIN 18015-3 möglichst so ausgenutzt werden, dass Schalter und Steckdosen bequem zu erreichen sind, z. B. in einer Höhe von 40 -50 cm über OFF. Zu beachten ist auch ein für Rollstuhlfahrer ausreichender Abstand zu den Wänden (ca. 50 cm), damit Steckdosen leicht erreichbar sind.
Die Installation mehrerer Schalter, insbesondere in Kombination mit Steckdosen, sollten vermieden werden oder in waagerechter Kombination angeordnet werden. Müssen aber mehrere Schalter übereinander in senkrechter Anordnung installiert werden, so ist der unterste Schalter auf 85 cm Höhe mittig auszurichten. Die weiteren Schalter liegen darüber.

Schalter und Steckdosen sollen sowohl am Tage als auch in der Nacht leicht zu finden sein. Das gelingt, wenn sie sich vom Wandhintergrund kontrastreich abheben (Schalterfarben) oder beleuchtet sind, Stichwort „Orientierungslicht“. Große Schalterflächen (Volle Wippe) helfen Senioren und Sehbehinderten beim Bedienen der Schalter.
Schalter und Anzeigen müssen mit mindestens zwei Sinnen wahrgenommen werden können. Nach Beendigung der Bedienung muss der Nutzer eine Rückmeldung erhalten (Vibration, Licht). Der Betriebszustand muss angezeigt werden.
Die Bedienung und Schaltung von elektrischen Geräten muss auch für Menschen mit reduzierten sensorischen Fähigkeiten und grundsätzlich mit nur einer Hand, auch aus sitzender Position möglich sein. Bedienabläufe erfüllen die Erwartungen des Nutzers, wenn Stellbewegungen nach rechts oder nach oben den Betriebszustand „ein“, „stärker“, „heller“, „wärmer“ herbeiführen. Die umgekehrte Stellbewegung nach links oder unten soll zum gegenteiligen Betriebszustand führen.
Schalter, die nicht sichtbare Geräte schalten (z. B. die Außenbeleuchtung), sollten eine Rückmeldung über den Schaltzustand geben. Dieser ist wie folgt geregelt:
- Lichtschalter innen: Kontrollleuchte „AN“ für eingeschaltete Beleuchtung
- Schalter für Heizung oder Raumlüftung: Kontrollleuchte „AN“ für Betrieb
Tastschalter erleichtern die Bedienung der Beleuchtung, da unabhängig von der Art des Schalters die Schalterwippe immer wieder in den gleichen optischen Zustand zurückgeht. Tastschalter sollten allerdings eine Rückmeldung geben (Vibration oder Licht), die den durchgeführten Schaltvorgang signalisiert.
Sollen Dimmer eingesetzt werden, sind vorzugsweise Drehdimmer zu verwenden.

Menschen mit nachlassender Sehkraft profitieren außerdem von Steckdosen mit einem hervorstehenden Tastring, der das Auffinden der Steckdose und das Einstecken des Steckers erleichtert. Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (sogenannte „Kinderschutz-Steckdosen“) schützen den Nutzer auch bei nicht sachgerechter Handhabung.
Steckdosen sollten in ausreichender Anzahl vorhanden sein, in jeder Raumecke mindestens eine Doppelsteckdose. Es wird empfohlen, für die Ausstattung der Räume mit Steckdosen mindestens die Ausstattungsvariante KOMFORT anzuwenden, und nicht die MINDESTAUSSTATTUNG.

Vorraum
Hier kann anstelle eines mechanischen Schalters ein Bewegungsmelder installiert werden, der bei vorgegebener Dämmerung für eine eingestellte Dauer die Beleuchtung einschaltet, wenn eine Person den Flur betritt. In ausgewählten Fällen kann die Vorortbedienung gesperrt werden.
Schlafzimmer
Beim Einsatz von Bewegungsmeldern in Schlafräumen müssen selektive Bewegungsmelder eingesetzt werden, die eine horizontale Erfassung aufweisen und bei bloßen Schlafbewegungen nicht grundlos die Beleuchtung einschalten. Das Einschalten der Beleuchtung erfolgt erst, wenn sich die Person ungefähr auf der gleichen Höhe wie die Montagehöhe des Bewegungsmelders befindet. Es sind Bewegungsmelder mit Multilinse zu empfehlen, um einen größtmöglichen Erfassungsbereich abzudecken.