Wer sein Wohnobjekt vermietet, ist unter Anderem auch für eine ordnungsgemäße Elektro-Installation verantwortlich.
Bei Neuvermietungen einer Wohnung hat der Vermieter nach österreichischem Recht die Räumlichkeiten mit „mittlerer Brauchbarkeit“ zu übergeben. Soll heißen der Mieter kann sofort einziehen (außer, es wurde im Mietvertrag explizit etwas anderes vereinbart). Damit ist natürlich auch das Funktionieren der elektrischen Installationen gefordert. Liegen beispielsweise die Drähte unter Putz ohne entsprechende Isolierung und kommt es zu Störungen, so wird die Wohnung als „nicht brauchbar“ eingestuft.
Oder andersherum: Wenn die Stromleitungen in Küche, Bad und Vorraum frei über Putz geführt werden und der Elektroversorger hat eine Ummeldung auf den neuen Mieter von der Verlegung unter Putz abhängig gemacht, so ist genau das auszuführen – oder die Wohnung ist wegen dieser Mängel unbrauchbar (wie Beispiele aus der Judikatur ergeben).
Gefährliche elektrische Anlagen machen Räumlichkeiten generell unbrauchbar.
Doch wann ist es gefährlich? Wann nur ein Mangel? Fragen Sie Ihren Elektriker vor der Vermietung – um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.
1 comments On Bei Vermietung auf die Elektro-Installation achten
Danke für den Beitrag. Es macht nicht viel Sinn meiner Meinung nach, eine Wohnung zu vermieten die wie eine halbe Baustelle aussieht. Die Leitungen sollten fachgerecht unter dem Putz verlegt sein und gesichert sein. Bei alten Häusern kommt es vielleicht vor das Leitungen nicht unter dem Putz verlegt sind. Da sollte man es als Vermieter ändern lassen. Die Miete kann bei einer ordentlichen Wohnung nach oben angepasst werden, was für den Vermieter vorteilhaft ist.
Gruß Simon