Damit Dich der Blitz nicht trifft – wann zahlt die Versicherung?

Das Thema Blitzschutz ist in Zusammenhang mit Versicherung sowohl für den Privatbereich, vor allem in Bezug auf Eigenheime, aber auch für den gewerblichen Bereich von Bedeutung!

Warum ist der Blitzschutz wichtig? Ohne entsprechende Blitzschutzanlagen wären Gebäude bei Gewittern einfach nicht sicher. Deshalb gibt es dazu auch gesetzliche Vorschriften in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer, die aber vor allem den äußeren Blitzschutz (die Gebäudesubstanz soll von jeglichen Ableitströmen eines direkten Blitzeinschlages z. B. durch Blitzableiter bewahrt werden) betreffen. In Bezug auf den inneren Blitzschutz (das Auftreten gefährlicher Funkenbildung innerhalb der Gebäudesubstanz soll z.B. durch Überspannungsschutzgeräte verhindert werden) gibt es keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen – dieser ist Empfehlungssache.

Was die Versicherung betrifft, so ersetzt diese auch den Schaden, wenn im privaten Eigenheim kein Blitzableiter vorhanden ist. Denn im Privatbereich ist von der Baubehörde normalerweise keine Blitzschutzanlage vorgeschrieben. Dabei muss aber beachtet werden, dass es zwei verschiedene Arten von Schäden gibt. Zum einen, dass elektrische Endgeräte durch den Blitzeinschlag kaputt werden können, zum Beispiel die Heizungssteuerung oder der Receiver. Ist das der Fall, so wird der Schaden aus der ganz normalen Haushaltsversicherung ersetzt. Zum anderen kann auch die elektrische Installation geschädigt werden – funktioniert zum Beispiel die komplette Heizung nicht mehr, so muss der Gebäudeträger (wichtig bei Mietverhältnissen) bzw. dessen Versicherung für den Schaden einstehen.

Auch im landwirtschaftlichen Bereich bei »Altbeständen« – besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Blitzschutzanlage. Bei Neubauten in der Landwirtschaft sieht das anders aus, weil in diesem Bereich Blitzschutzanlagen meistens verpflichtend vorgeschrieben sind. Ist dies der Fall, so muss die Blitzschutzanlage auch versicherungstechnisch vorhanden sein. Im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich sind Blitzschutzanlagen auch nahezu in allen Fällen von der Baubehörde vorgeschrieben, was auch hier bedeutet, dass diese im versicherungstechnischen Sinn vorhanden sein müssen. Denn sonst wird von der Versicherung der entstandene Schaden nicht ersetzt.

Kommt es im privaten Bereich zur freiwilligen Errichtung einer Blitzschutzanlage, so wird dies von einigen Versicherungen mit zusätzlichen Rabatten in der Branche Feuer z. B. honoriert, jedoch muss diese Anlage auch regelmäßig gewartet werden!

Gastbeitrag von Lisa-Maria Trummer, i-Magazin

6 comments On Damit Dich der Blitz nicht trifft – wann zahlt die Versicherung?

  • Man darf dein Gewitter nicht unterschätzen, denn die Blitze haben eine verheerende Kraft, und haben schon ganze Landstriche stromlos gemacht, wenn Sie in eine Verteilerzentrale geschlagen haben. Nur wenige Menschen haben das Glück, nach einem Blitzschlag noch am Leben zu sein. aus diesem Grund ist es auch nur allzu gut verständlich wenn die Versicherung entsprechend hohe Prämien verlangt! Das Risiko einer Nichteinhaltung der Regeln überwiegt miest und lässt sich auch kaum nachweisen

  • Sehr geehrte Frau Lisa-Maria Trummer! Vielen Dank für ihren interessanten Artikel! Wie verhält es sich zB wenn ich in einer Gemeinschafts (Genossenschafts) wohnung wohne und dort keine Vorrichtung gegen Blitzschutz eingebaut wurde? Danke

    • admin@metallhandwerk.wien.at

      Sehr geehrte Frau Mahringer!

      In Beantwortung Ihrer Frage raten wir Ihnen, Ihre Hausverwaltung bzw. Genossenschaft zu fragen, ob so eine eigene Versicherung für das gesamte Haus bzw. alle Parteien existiert bzw. vorgesehen ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gerhard Winter

  • Gibt es von eurer Seite einen Tipp betreffend rechtlichem Beistand im Falle eines Zweifamilienhauses? danke

    • admin@metallhandwerk.wien.at

      Sehr geehrte Frau Rossalia!

      Natürlich gibt es für die verschiedene Bereiche der Elektrotechnik Spezialisten und Sachverständige, die wir Ihnen gerne vermitteln können. Bitte spezifizieren Sie, um welche rechtlichen Probleme es in Ihrem Fall geht, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gerhard Winter

  • Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen.

    MfG Banyo

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