Förderungen für Photovoltaik Einzel -und Gemeinschaftsanlagen – jetzt einreichen!

Am 28. Mai wurde das Jahresprogramm 2018 des Klima- und Energiefonds veröffentlicht: ein Budget von € 93,4 Mio für insgesamt 29 Programme.

Soeben wurden auch die detaillierten Förderrichtlinien 2018 in der Höhe von € 4,5 Mio. für die PV-Investförderungen des Klima- und Energiefonds veröffentlicht. Spätester Einreichtermin ist der 30.11.2018!

Das wird gefördert:

  • PV-Kleinanlagen bis 5 kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis 50 kWp
  • PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Förderpauschale für Klein- bzw. Einzelanlagen

Die ersten 5 kWp einer PV-Anlage sind förderbar. Gefördert wird mit:

  • 275 Euro/kWp für Freistehende- bzw. Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Darüber hinaus gehende Leistung (> 5 kWp) wird nicht gefördert.

Wichtiges zur Antragstellung

  • Registrierung ab 29. Mai 2018 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch spätestens bis 30. November 2018
  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung
  • Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Antrag; max. 50 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.
  • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)
  • Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
  • Anträge, bei denen die PV-Module vor dem 29. Mai geliefert wurden, können nicht gefördert werden.

Ihr Weg zur Förderung

  1. Planen Sie Ihre Anlage mit Ihrem e-Marke Expertenbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt. Bereiten Sie alle Dokumente vor zur Antragstellung.
  2. Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
  4. Antragstellung online (2. Schritt).

Ihr e-Marke Expertenbetrieb für Unabhängigkeit erledigt in Abstimmung mit Ihnen sämtliche Schritte auf dem Weg zur Förderung, installiert Ihre PV-Anlage fachgerecht und sorgt für eine reibungslose Funktion über lange Jahre hinweg.

Weitere Details zur Förderung finden Sie im Förderleitfaden 2018

Weitere Informationen zur Förderung (Formulare, FAQ’s, Vertragsbestimmungen) finden Sie hier.

Alle Informationen für die Förderung von Gemeinschaftsanlagen und PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft finden Sie ebenfalls im Förderleitfaden 2019.

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