Sicher vor Dämmerungseinbrechern

Nur mit einer professionellen und zertifizierten Alarmanlage vom Fachmann installiert sind Sie auf der sicheren Seite!

Ein Interview-Beitrag von Thomas Benkö, Geschäftsführer der Safe Tech e.U., Beh. bef. Elektrotechnikunternehmen, KNX-Partnerunternehmen und staatlich geprüfter Alarmerrrichter

Gibt es bei den Alarmanlagen wirklich so gravierende Unterschiede?

Leider ist anzumerken, dass eine Alarmanlage nicht eine Alarmanlage ist…Immer wieder stellen wir fest, dass der Endkunde aus „Kostengründen“ auf geringerwertige Signalanlagen aus dem Baumarkt seines Vertrauens oder aus dem Internet im Selbstbausatz zurückgreift, um sich „Kosten zu ersparen“. Dies geht jedoch im Ernstfall meistens nach hinten los, da diese Art von Anlagen nicht dem aktuellen Regelwerk für Alarmanlagen entsprechen und durch den Endkunden selbst und nicht durch den Alarmanlagentechniker errichtet werden. Auch „Smart-Home-Anlagen“ werden immer beliebter, entsprechen jedoch ebenfalls nicht dem aktuellen Regelwerk R2 für die Errichtung von Alarmanlagen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer professionellen Alarmanlage und einer Smart Home-Anlage?

Es gibt immer wieder Geräte am Markt, die vermeintlich eine Alarmanlage ersetzen können. Momentan sind vermehrt Smart Home Systeme und auch sogenannte Infraschallanlagen im Umlauf. Bei beiden Systemen handelt es sich nicht um geprüfte Anlagen, das bedeutet, dass, im Gegensatz in Europa zertifizierten Alarmanlagen, die Funktionalität nicht gewährleistet ist, und sie oftmals erhebliche Sicherheitsmängel und Lücken aufweisen, wie z.B das Fehlen von Notstromversorgung für Zentrale und Übertragungsgerät. Das bedeutet, dass im Falle eines Stromausfalls weder Funktion noch Alarmierung gegeben sind. Zusätzlich sind Smart Home Systeme oftmals mit unsicheren WLAN Kameras verknüpft, die offen für Angriffe von außen sind. So wird dann das Smart Home System, das Sicherheit gewährleisten sollte zu einer Sicherheitslücke, durch die sich Büro und Geschäftsräumlichkeiten genauso wie Private Liegenschaften einfach auskundschaften lassen können. Bei Videoüberwachung gilt, ebenso wie bei Alarmanlagen: Wenn es um die Sicherheit geht, sollte es unbedingt ein zertifiziertes System vom Fachmann sein.

Greift die Versicherungsleistung, wenn nur eine Smart Home-Alarmanlage installiert wurde?

Im Bereich Alarmanlagen haben Versicherungen klare Vertragsbedingungen, in denen die Mindeststandards für Alarmanlagen in den unterschiedlichen Risikoklassen festgelegt sind. Unter anderem achten Versicherungen hier darauf, dass die verbauten Anlagenteile den Europanormen entsprechen und die Anlage nach den OVE Richtlinie R2 Standards von einem gewerblich befugten Alarmanlagenerrichter verbaut wurde.

Können die Unternehmen, die Smart Home-Anlagen verkaufen, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Anlagen nicht korrekt funktioniert?

Smart Home Systeme werben mehrheitlich damit, dass sie einfach zu montieren sind, dem zu Folge sind die meisten Systeme für die Eigenmontage gedacht. Wenn einzelne Komponenten also nicht oder nur mangelhaft funktionieren, hat der Nutzer also bestenfalls eine Hotline zur Verfügung, oder er wird mit der Problemlösung ganz alleine gelassen. Im Falle eines Einbruchs hat der Betreiber einer solchen Anlage den Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Anlagenteile funktionsfähig und die Anlage auch tatsächlich scharf geschaltet war. Dies ist allerdings mehrheitlich nicht möglich, da Smart Home Systeme im Gegensatz zu zertifizierten Alarmanlagen über keinen Ereignisspeicher verfügen und der Beweis somit auch nicht erbracht werden kann.

Welche Art von Alarmanlagen gibt es und welche ist am Besten für Kleinst- und Kleinbetriebe geeignet?

Im gültigen Regelwerk für Einbruchmeldeanlagen, der OVE Richtlinie R2, Stand 2017-04-01 *, sind sämtliche Mindestanforderungen für private und gewerbliche Alarmanlagen genau geregelt. Es gilt dementsprechend vor allem darauf zu achten, dass das Alarmsystem über eine gültige Zertifizierung nach der Europanorm EN 50131 verfügt. Da eine Alarmanlage immer eine individuelle Sonderlösung darstellt, ist nicht nur eine Vorabberatung, sondern auch eine Risikoanalyse vor Ort unerlässlich. Dringend abzuraten ist von einer sogenannten Smart Home oder auch Homeautomations-Lösung, da diese niemals eine zertifizierte Alarmanlage ersetzen kann, auch wenn viele Hersteller und auch große Telekommunikationsanbieter mit den Sicherheitsfunktionen von derartigen Anwendungen werben. Als wichtigste Schwachstelle von Smart Home Systemen ist hier anzuführen, dass derartige Anlagen über keinerlei Notstromversorgung verfügen, wie sie bei Alarmanlagen vorgeschrieben sind. Das bedeutet, wenn der Strom ausfällt oder mutwillig sabotiert wird, ist eine solche Anlage nutzlos. Smart Home Anwendungen setzten weiters auf eine aufrechte Internetverbindung. Diese ist allerdings wiederum von einer intakten Stromversorgung abhängig. Bei einer zertifizierten Alarmanlage ist sichergestellt, dass die Zentrale sowie alle Alarmierungseinrichtungen auch ohne Netzspannung für 12 Stunden im Privatbereich bzw. für 60 Stunden im gewerblichen Bereich funktionieren und somit sowohl eine Sirenenalarmierung als auch eine Fernalarmierung an eine Hilfeleistende Stelle garantiert sind.

Welche Fehler schleichen sich bei der durch den Endkunden selbst installierten Anlage im Gegensatz zu einer durch den Fachmann errichteten Anlage ein?

Bei den selbstverbauten Anlagen ließen sich in der Vergangenheit folgende gravierende Fehler feststellen, welche dem Täter die Möglichkeit einräumt, sich ungehindert im Gebäude zu bewegen:

  • Magnetkontakte an Fenstern werden aus „Schönheitsgründen“ und dass sie nicht so auffallen, an der Unterseite des Fensters oder der Terrassentüre montiert. Dadurch bietet sich für den Endkunden die Möglichkeit, die jeweiligen Fenster auch bei einem kurzen Verlassen des Objektes „zum schnellen Durchlüften“ offen zu lassen. Da sich die Magnetkontakte an der Unterseite des Fensters befindet, ist für den Kontakt das Fenster geschlossen, da die Kippung nicht erkannt wird. Für den Täter beinhaltet diese Montageart die Möglichkeit, den Magnetkontakt zu sabotieren und das Fenster oder die Terrassentüre ungehindert aushebeln zu können und das Objekt zu betreten. In diesem Fall sprechen wir dann nicht von einem Einbruch, sondern von einem Diebstahl und dieser ist je nach Haushaltversicherung um die ca. 400 Euro versichert. Ein Umstand, der im Falle dessen, dass es zu einer großen Ansammlung von Diebesgut gekommen ist, nicht annähernd den Verlust oder die entstandenen Beschädigungen decken wird.
  • Die Einbruchmeldezentrale inkludiert das Bedienteil und die Innensirene in einem Gehäuse. Dadurch zeigt sich erstens der Standort der Einbruchmeldezentrale für den Täter klar und die Sabotage der Selbigen ist relativ schnell mit einfachen Mitteln (Kappen der Stromversorgung da meist kein Notstromversorgungsakku vorhanden oder nicht gewartet und somit leer, bzw. Ausschäumen der Sirene und verhindern des akustischen Signals, etc….) erledigt.
  • Durch die fehlende Wartung werden Signalverluste zwischen den einzelnen Meldern und der Zentrale nicht erkannt. Somit kommt es im Fehlerfall zu keiner Signalisierung.
  • Das GSM-Modul funktioniert nicht einwandfrei, somit gibt es ebenfalls keine Signalisierung im Alarmfall an den Endkunden nach außen.

Gibt es Förderungen für den Einbau einer zertifizierten Alarmanlage durch den Alarmerrichter?

Die Förderungen für Alarmanlagen sind Landessache und der zertifizierte Alarmerrichter berät den Kunden in diesem Fall sehr gerne, da dies vom Objektstandort (Bundesland) abhängig ist. Gerade im zu schützenden Bereich sollten allerdings die Kosten nicht das ausschlaggebende Argument sein. Schließlich geht es bei der Anschaffung einer professionellen Alarmanlage vor allem darum sich selbst, seine Wertgegenstände, seine Betriebsmittel und seine Daten bestmöglich zu sichern. Dieses subjektive Sicherheitsgefühl ist schließlich dann besonders wichtig, wenn es um den eigenen Privatbereich zu Hause und somit um die Lebensgrundlage geht.

Wie oft müssen Alarmanlagen gewartet werden?

In der OVE Richtlinie R2 sind die Wartungsintervalle in Abhängigkeit der Risikoklassen genau geregelt. Eine Alarmanlage sollte aber zumindest einmal pro Jahr gewartet werden, um die ordnungsgemäße Funktion und eine lange Lebensdauer der Anlage gewährleisten zu können. Vergleichbar mit einem Auto, ist es daher wichtig, diese Wartungen regelmäßig von einem zertifizierten Alarmerrichter durchführen zu lassen, denn nur dieser ist in der Lage, genauso wie der Kfz-Mechaniker beim geliebten Auto, Sabotage durch Fremdeinwirkung zu erkennen und diese abzuwenden, die Komponenten auf Funktion und Auslösung zu kontrollieren, Systemupdates des Herstellers zur optimalen Wirkungsweise der Anlage einzuspielen und zu guter Letzt – Selbige mit einem zertifizierten Prüfprotokoll zu dokumentieren, damit im Ernstfall nachgewiesen werden kann, dass der Endkunde alle Intervalle eingehalten hat und seiner Rolle als Anlagenverantwortlicher nachgekommen ist.

Kann es sein, dass die Versicherung bei Einbruch nicht bezahlt, wenn keine Alarmanlage installiert ist?

Auch Versicherungen halten sich an die OVE Richtlinie R2 und die darin festgelegten Risikoklassen. Darüber hinaus, kann ein Versicherungsvertrag, sofern die Alarmanlage darin als Bestandteil festgehalten ist, mögliche Sondervereinbarungen enthalten. Aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, dass sich der potenzielle Betreiber einer Anlage bereits in der Planungsphase gemeinsam mit seinem professionellen Alarmanlagenerrichter und dem Versicherer berät, um eventuelle Sondervereinbarungen im Vorfeld zu besprechen und festzuhalten.

Wie hoch ist der Minimalaufwand für eine nachträgliche eingebaute Alarmanlage?

Je nach Anforderung und Risikoklasse ist es zulässig eine Alarmanlage als Funk- im privaten Bereich bzw. Hybridlösung im kleinen gewerblichen Bereich zu realisieren. Bei höheren Risikoklassen sind vollständig verkabelte Lösungen vorgeschrieben, da diese weitaus schwieriger zu manipulieren sind.

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