Heizkosten vergleichen, aber richtig! – Falschinformation am Konsumenten in der ZIB

Zeit im Bild, 03.10.2013, 19:30, „Heizkostenvergleich“: Hier war ein Beitrag zu sehen, der der mit den Worten begann: „der Verein für Konsumenteninformation hat verglichen…“.
In diesem „Vergleich“ war dargestellt, dass für 120m² Wohnfläche als günstigste Heizungsform Pellets mit € 1.886,-, Öl und Gas mit rund € 2.500,- sowie als teuerstes Strom mit € 5.056,- aufwarten kann (siehe Bild oben).

 

Als aufmerksame Zuseher wollen wir diesen Aussagen eine kritische Würdigung zuteil werden lassen. Zuerst müssen wir klären, was mit „Heizkosten“ gemeint ist. Eine seriöse Untersuchung gemäß VDI 2067 (Verband der deutschen Industrie, 2067: „Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen“) unterscheidet nämlich in Gesamtkosten, welche eine Summe aus verbrauchs-, betriebs- und kapitalgebundenen Kosten sowie Administrationskosten (jeweils pro Jahr) darstellt.

Auf der Suche danach, was der VKI und der ORF mit diesem Beitrag wirklich gemeint haben, müssen wir nun Annahmen treffen, da nicht der geringste Hinweis im Beitrag zu finden war, woraus sich dieser Vergleich wirklich zusammensetzt.

Kalkulieren wir zuerst die verbrauchsgebundenen Kosten mit gängigen Energiepreisen und Wirkungsgraden sowie Jahresnutzungsgraden von Heizungsanlagen, so ergibt sich rückgerechnet ein der VKI/ORF-Kalkulation zu Grunde gelegter Heizwärmebedarf von rund 175 kWh/m²/a – also Steinzeit der Bauphysik. Ein derartiges Haus ist so schlecht gedämmt, dass es zu einer Zeit gebaut wurde, in der es noch lange keine Pelletsheizung gab. Daher war die gemäß VKI/ORF zugrunde gelegte Investition in die Umrüstung auf eine Pelletsheizung eine Fehlinvestition, da aus ökologischen und ökonomischen Gründen jeder Cent zuerst in eine thermische Sanierung des Gebäudes investiert werden müsste. An dieser Stelle also leider eine Fehlinformation.

Bild 2 zeigt die tatsächlich errechneten verbrauchsgebundenen Kosten (blaue Säulen) für diese Parametrierung. Der Abstand zwischen Pellets und Strom (Elektro-Konvektoren) ist demnach kleiner; deutlich kleiner übrigens beim Einsatz einer echten Infrarotheizung (Abstrahlungsgrad über 50%); hier stehen € 1.862,- bei Pellets gegen € 2.321,- bei der Infrarotheizung. Werden noch die betriebsgebundenen Kosten (rote Säulen) addiert kann festgestellt werden, dass der Abstand zwischen wartungsintensiven Verbrennungssystemen und Strom nochmals schrumpft und sich Infrarot mit € 2.346,- (Pellets € 2.584,-) bereits als günstigste Anlage herausstellt. Hier kann die zweite Fehlinformation geortet werden.

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Bild 2: Verbrauchs- und betriebsgebundene Kosten nach VDI 2067

Die ganze Wahrheit für 120 m² bei einem Heizwärmebedarf von rund 175 kWh/m²/a zeigt aber Bild 3: Hier werden zu den laufenden Kosten noch Investitionskosten mit einem Abschreibungszeitraum von 20 Jahren bei kalkulierten 4 % Zinsen hinzugerechnet.

Dabei ist Heizen mit Strom (Elektrokonvektor) nicht mehr das teuerste System sondern im Mittelfeld zu finden. Als günstigste (und dabei auch noch behaglichste) Form des Heizens stellt sich eindeutig die Infrarotheizung heraus. Der Vergleich mit den VKI/ORF-Zahlen (siehe Titelbild am Beginn des Beitrags) wirft kein gutes Licht auf die groteske Berichterstattung.

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Bild 3: Gesamtkosten bei 120m² Wohnfläche und einem Heizwärmebedarf von 175 kWh/m²/a nach VDI 2067: Strom im Mittelfeld und Infrarot als günstigstes System

Ein Gastkommentar von Günther Hraby, easyTherm GmbH

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